§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Autoperfomance Cologne GbR – Sen & Yay, handelnd unter „Partikelfilter Profis“, Alpenerstraße 2, 50825 Köln (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

2. Die AGB gelten insbesondere für Diagnose-, Prüf-, Reinigungs-, Wartungs-, Demontage-, Montage- und sonstige Werkstattleistungen an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, unter anderem an Partikelfiltern, Katalysatoren, AGR-Systemen, Ansaugtrakten, Injektoren, Turboladern und Getrieben.

3. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diese AGB auch für künftige gleichartige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

4. Individuelle Vereinbarungen im Werkstattauftrag oder Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Anfragen, Kosteneinschätzungen und Vertragsschluss

1. Angaben, Preisberechnungen und PDF-Auswertungen auf der Website sind unverbindliche Kosteneinschätzungen auf Grundlage der Kundeneingaben. Sie sind keine Preiszusage, kein verbindliches Angebot und ermöglichen keine unmittelbare Online-Bestellung.

2. Eine Anfrage des Kunden über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über andere Kommunikationswege stellt grundsätzlich noch keinen Vertragsschluss dar.

3. Der Werkstattvertrag kommt regelmäßig bei der Fahrzeug- oder Bauteilabgabe zustande, sobald der Kunde den Werkstattauftrag erteilt und der Auftragnehmer diesen annimmt. Er kann außerdem zustande kommen, wenn der Kunde ein konkretes Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Leistung beginnt.

4. Die bloße Nutzung des Leadgenerators, der Erhalt einer PDF-Auswertung oder die Vereinbarung eines Besichtigungs- oder Abgabetermins begründen noch keinen Reparatur- oder Werkstattauftrag.

5. Maßgeblich für Art und Umfang der Arbeiten sind der bei der Fahrzeug- oder Bauteilabgabe bestätigte Werkstattauftrag, das angenommene Angebot und ausdrücklich getroffene Zusatzvereinbarungen.

§ 3 Fahrzeug- und Bauteilangaben; Mitwirkung des Kunden

1. Der Kunde hat die für Diagnose und Leistung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Fahrzeugidentität, Motorisierung, Baujahr, Laufleistung, Fehlermeldungen, Vorschäden, Veränderungen, bereits vorgenommene Reparaturversuche und bekannte Defekte.

2. Der Kunde muss den Auftragnehmer auf besondere Sicherheitsrisiken, nicht serienmäßige Umbauten, Softwareänderungen sowie auf im Fahrzeug oder Bauteil befindliche gefährliche Stoffe hinweisen.

3. Bei der Einsendung ausgebauter Bauteile hat der Kunde diese fachgerecht, transportsicher und – soweit erforderlich – frei von Betriebsstoffen zu verpacken. Gesetzliche Gefahrgut- und Versandvorschriften sind einzuhalten.

4. Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf fehlenden oder unrichtigen Angaben oder einer notwendigen Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Zusätzliche Kosten werden nur berechnet, soweit sie erforderlich und nach den gesetzlichen Regeln vom Kunden zu tragen sind.

§ 4 Diagnose, Leistungsumfang und technische Grenzen

1. Diagnose- und Prüfergebnisse beziehen sich auf den Zustand des Fahrzeugs oder Bauteils zum Zeitpunkt der Prüfung und auf den vereinbarten Prüfumfang.

2. Eine Reinigungsleistung beseitigt Verschmutzungen im vereinbarten Umfang. Sie ist keine Zusage, dass das Fahrzeug oder Bauteil dauerhaft störungsfrei bleibt oder gesetzliche Abgas-, Leistungs- oder Zulassungswerte erreicht, wenn hierfür andere Defekte, Verschleiß, ungeeignete Betriebsbedingungen oder nicht mitbeauftragte Fahrzeugkomponenten ursächlich sind.

3. Erweist sich ein Bauteil als technisch nicht sinnvoll reinigungs-, prüf- oder instandsetzbar, informiert der Auftragnehmer den Kunden. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Diagnose-, Prüf- oder Arbeitsleistungen bleiben vergütungspflichtig, wenn dies vorab vereinbart wurde oder die Vergütung gesetzlich geschuldet ist.

4. Ausgebaute Altteile werden dem Kunden auf Wunsch herausgegeben, soweit keine gesetzlichen, sicherheitsbezogenen oder entsorgungsrechtlichen Gründe entgegenstehen und der Kunde den Wunsch spätestens bei Auftragserteilung mitteilt.

§ 5 Zusatzarbeiten und Kostenänderungen

1. Werden während der Arbeiten zusätzliche Mängel oder ein abweichender Aufwand erkennbar, informiert der Auftragnehmer den Kunden über die voraussichtlichen Mehrkosten und holt vor kostenpflichtigen Zusatzarbeiten dessen Zustimmung ein.

2. Ist der Kunde trotz angemessener Versuche nicht erreichbar, werden nicht freigegebene Zusatzarbeiten grundsätzlich nicht ausgeführt. Maßnahmen, die zwingend erforderlich sind, um eine unmittelbare Gefahr für Personen oder erhebliche weitere Schäden abzuwenden, bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.

3. Lehnt der Kunde erforderliche Zusatzarbeiten ab, kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen oder den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften beenden, wenn eine fachgerechte oder sichere Fortsetzung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

§ 6 Preise, Fälligkeit und Zahlung

1. Es gelten die individuell vereinbarten Preise. Soweit nichts anderes ausgewiesen ist, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Kostenvoranschläge und Kosteneinschätzungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Erkennt der Auftragnehmer, dass eine unverbindliche Kalkulation wesentlich überschritten wird, informiert er den Kunden unverzüglich.

3. Der Kunde erhält über sämtliche abgerechneten Leistungen immer eine Rechnung.

4. Die Vergütung ist nach Abnahme bzw. Fertigstellung und Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Sie ist grundsätzlich sofort bei Abholung des Fahrzeugs oder Bauteils bzw. unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten zu bezahlen.

5. Wurde ausdrücklich Zahlung per Überweisung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das angegebene Konto zu überweisen.

6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Verbraucher dürfen außerdem mit Forderungen aufrechnen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Zurückbehaltungsrechte dürfen Unternehmer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

§ 7 Termine, Leistungshindernisse und höhere Gewalt

1. Fertigstellungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

2. Nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Energie- oder Transportwegen und nicht vorhersehbare Lieferstörungen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 8 Abnahme, Abholung, Versand und Annahmeverzug

1. Der Kunde ist verpflichtet, vertragsgemäß fertiggestellte Leistungen abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit der Leistung eine Abnahme ausgeschlossen ist.

2. Fahrzeuge und Bauteile sind nach Mitteilung der Fertigstellung innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, kann der Auftragnehmer die tatsächlich entstehenden, erforderlichen und angemessenen Verwahr- oder Standkosten verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

3. Bei versandten Bauteilen richten sich Leistungsort, Gefahrübergang und Transportkosten nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlichen Gefahrtragungsregeln nicht eingeschränkt.

§ 9 Unternehmerpfandrecht und Zurückbehaltung

Dem Auftragnehmer stehen wegen seiner fälligen Forderungen die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – ein Unternehmerpfandrecht an den in seinen Besitz gelangten, bearbeiteten Sachen des Kunden zu.

§ 10 Gesetzliche Mängelrechte

1. Für Mängel der Werkleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies nicht ausnahmsweise unzumutbar ist oder gesetzlich entbehrlich ist.

2. Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil eine Störung erneut auftritt, wenn sie durch einen anderen, nicht vom Auftrag umfassten Defekt, normalen Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsstoffe, Manipulationen oder nachträgliche Eingriffe Dritter verursacht wurde.

3. Gesetzliche Mängelansprüche und gesetzliche Verjährungsfristen werden gegenüber Verbrauchern durch diese AGB nicht verkürzt.

4. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche für Werkleistungen an beweglichen Sachen in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Arglist, übernommenen Garantien, Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 11 Freiwillige 12-Monats-Reinigungs-Garantie

1. Soweit der Auftragnehmer für eine im Auftrag ausdrücklich als garantiegeeignet bezeichnete Reinigungsleistung eine „12-Monats-Reinigungs-Garantie“ gewährt, gilt diese zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch die Garantie nicht eingeschränkt und ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich.

2. Die Garantie beginnt mit der Abnahme der Reinigungsleistung. Sie umfasst eine einmalige erneute Reinigung desselben Bauteils ohne Berechnung der reinen Reinigungskosten, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach Abnahme eine erneute, erhebliche Verschmutzung desselben gereinigten Bereichs auftritt.

3. Nicht umfasst sind Diagnose-, Aus- und Einbau-, Transport-, Material- und sonstige Reparaturkosten, sofern diese nicht ausdrücklich im Garantiebeleg eingeschlossen sind.

4. Die Garantie greift nicht, wenn die erneute Verschmutzung oder Funktionsstörung überwiegend durch einen anderen technischen Defekt, normalen Verschleiß, Unfall- oder Fremdeinwirkung, unsachgemäße Nutzung, nicht eingehaltene Wartungsvorgaben, ungeeignete Betriebsstoffe, Software- oder Hardwaremanipulationen oder Arbeiten Dritter verursacht wurde.

5. Zur Prüfung ist das betroffene Fahrzeug oder Bauteil nach vorheriger Terminabstimmung am Betriebssitz des Auftragnehmers vorzustellen oder einzusenden. Der Kunde soll den Werkstattauftrag bzw. Garantiebeleg vorlegen und den Garantiefall unverzüglich nach Feststellung beschreiben. Gesetzliche Rechte bleiben auch dann unberührt, wenn die Voraussetzungen der freiwilligen Garantie nicht vorliegen.

6. Garantiegeber ist die Autoperfomance Cologne GbR – Sen & Yay, Partikelfilter Profis, Alpenerstraße 2, 50825 Köln, E-Mail: info@partikelfilterprofis.de, Telefon: +49 (0)221 17091692.

§ 12 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

4. Der Kunde ist für persönliche Gegenstände verantwortlich, die nicht zur Durchführung des Auftrags im Fahrzeug verbleiben müssen. Die gesetzlichen Haftungsregeln bleiben unberührt.

§ 13 Kündigung

1. Der Kunde kann einen Werkvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers richtet sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere unter Anrechnung ersparter Aufwendungen.

2. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 14 Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen

1. Über die Website wird nach dem derzeit vorgesehenen Geschäftsablauf lediglich eine unverbindliche Anfrage abgegeben. Kommt ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich per Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss die gesetzlich erforderlichen Informationen und – soweit ein Widerrufsrecht besteht – eine gesonderte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular.

2. Soll vor Ablauf einer Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen werden, geschieht dies nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers und unter Beachtung der gesetzlichen Informationspflichten.

§ 15 Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 16 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Autoperfomance Cologne GbR – Sen & Yay • Stand: 7. September 2026